Allgeimeine Informationen

Ladungssicherung und Gewichtsgrenzen

Ladungssicherung und Gewichtsgrenzen!

Bitte achten Sie bei Ihrer Sendung darauf, dass diese Transportfähig verpackt und eine vorschriftsmäßige Ladungssicherung durch Verzurren und formschlüssiges Verladen möglich ist. Achten Sie dabei auch auf die Gewichtsgrenzen. Bei Fragen helfen wir gerne weiter.

Überladung

Folgen von Überladung und mangelnder Ladungssicherung!

Wir weisen darauf hin, dass bei Überladung und mangelnder Ladungssicherung auf Grund von unsachgemäßer Bereitstellung einer Sendung der Versender ebenfalls bei Kontrollen zu Geldbußen herangezogen werden kann. Für die ordnungsgemäße Versendung der Waren im Sinne des Gesetzgebers haften immer der Fahrzeughalter, der Fahrzeugführer, der Versender und sein Verlader. Der Gesetzgeber hat dabei festgelegt, dass der Fahrzeughalter und der Versender bei Verstößen weitaus höher zu bestrafen sind als der Fahrzeugführer und der Verlader.

Lenk- und Ruhezeiten

Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten!

Unsere Fahrer unterliegen laut FPersV den gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten. Nach denen jeder Fahrer, vereinfacht dargestellt, dreimal pro Woche 9 Stunden und zweimal 10 Stunden ein Fahrzeug lenken darf.

Schulung

Alles unsere Fahrer werden regelmäßig in den Bereichen Lenk- und Ruhzeiten, Ladungssicherung und UVV geschult. Unsere Fahrer sind verpflichtet die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Sicherheit geht vor Schnelligkeit.